Damit sich alle bei uns wohlfühlen – unsere Verhaltensregeln

Damit sich alle Kinder am Gymnasium Kronwerk wohlfühlen und gut lernen können, müssen wir uns so verhalten, dass sich niemand gestört oder belästigt fühlt oder gar verletzt wird. Wir sollten immer fair und hilfsbereit zueinander sein und andere so behandeln, wie wir selbst gern behandelt werden möchten. Zu einem guten Schul- und Klassenklima kann das Beachten folgender Regeln beitragen:

 

  • Ballspiele: Das Ballspielen ist nur auf dem Schulhof und keinesfalls im Gebäude erlaubt.
  • Eigentum: Mit den Dingen, die uns allen gemeinsam gehören, z.B. Stühle, Tische, Tafeln, Schulbücher, gehen wir sorgsam und pfleglich um. Das Eigentum unserer Mitschüler und Lehrkräfte respektieren wir. Wer unerlaubt etwas wegnimmt oder etwas beschädigt, muss für den Schaden aufkommen.
  • Essen und Trinken: Essen und Trinken sowie Kaugummikauen ist während des Unterrichts nicht erlaubt.
  • Gefährliche Gegenstände: Gegenstände, die unsere Mitschüler oder Lehrkräfte verletzen können, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Dazu gehören z.B. Messer, Laserpointer, Farbsprays und Knallkörper, aber auch Deosprays.
  • Schulbücher: Die Schulbücher, die wir leihweise von der Schule erhalten, wollen wir pfleglich behandeln. Wir schlagen sie in Schutzfolie ein und schreiben nichts hinein.
  • Klassenraum: Wir alle sind verantwortlich für die Sauberkeit im Klassenraum. Wir werfen unseren Müll in die dafür bereitstehenden Eimer und sorgen nach Unterrichtsschluss dafür, dass es um unseren Platz herum sauber aussieht.

 

Umgang mit Handys und allen anderen technischen Kleingeräten (z.B. iPhone, iPod, iPad, MP3-Player usw.)

Laut Schulkonferenzbeschluss vom 27.10. 2011 gelten folgende Regeln, um

1. die Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder der Schulgemeinschaft zu schützen,

2. Betrugsversuche zu verhindern,

3. Unterrichtsstörungen zu vermeiden und

4. die direkte Kommunikation zu fördern:

– Handys und andere technische Kleingeräte (s.o.) der Schülerinnen und Schüler haben auf dem Schulgelände grundsätzlich ausgestellt und innerhalb der Schultasche oder auch der Hosentasche zu sein.

– Damit alle trotzdem immer über die richtige Uhrzeit informiert sind, hängt in jedem Klassenraum eine Uhr an der Wand.

– Die Kolleginnen und Kollegen sollten dagegen ein angestelltes, d.h. auch funktionsbereites Handy dabei haben – aus Sicherheitsgründen.

– Muss eine Schülerin/ein Schüler dringend telefonieren, z.B. um ihren/seinen Eltern über einen veränderten Schulschluss zu informieren, muss sie/er vorher eine Lehrkraft um Erlaubnis fragen.

– Wird ein Handy ohne diese Erlaubnis auf dem Schulgelände aktiv benutzt, zu welchem Zweck auch immer, wird es eingezogen.

– Hat man vergessen, es auszustellen, so dass es im Unterricht klingelt, obliegt es der unterrichtenden Lehrkraft, dieses entweder als Nachlässigkeit zu gewichten oder – wenn dies bei einem Schüler/einer Schülerin oder in einer Klasse häufiger passiert, so dass von bewusst initiierten Störungen auszugehen ist, – die betreffenden Handys ebenfalls einzuziehen.

– Die Schülerin/der Schüler stellt ihr/sein Handy bei der Abgabe aus, so dass sie/er sicher sein kann, dass es niemand benutzen kann.

– Das Handy kann am Ende des Schultages bei der Schulleiterin oder ihrer Stellvertreterin abgeholt werden, die Eltern der Schülerin/des Schülers werden benachrichtigt.

– Bei schweren Verstößen (z.B. Betrugsversuch im Unterricht oder während einer Klassenarbeit oder Klausur sowie das Aufnehmen von Fotos von anderen Personen im schulischen Privatbereich) kann das Handy für drei Tage einbehalten werden. Es versteht sich von selbst, dass mit dem Einzug des Handys nicht der Betrug/die Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer an sich geahndet wird, sondern nur das Mittel dazu vorübergehend entzogen wird.

– Sollten durch die konkrete Verwendung des Handys Straftaten verwirklicht worden sein (z.B. die Verbreitung jugendgefährdender Schriften) muss das Handy eingezogen und der Polizei übergeben werden, die dann über eine Beschlagnahme entscheidet

Diese Regeln gelten grundsätzlich innerhalb der Unterrichtszeit, außerhalb der Unterrichtszeit kann man ab 14.00 Uhr die oben genannten Geräte nutzen.