Ein Bericht von Marit Reimer (9b) und Alischa Ahmed (9b)
Am Freitag, den 15.03.24, begab sich die Klasse 9a gemeinsam mit Frau Taubert und Frau Duling zum Amtsgericht Rendsburg in der Königsstraße. Der Besuch fand im Rahmen des WiPo Unterrichts statt, denn zu Beginn des Schuljahres wurde sich im Unterricht mit der Thematik „Jugendliche in der Rechtsordnung“ beschäftigt und dabei die Rechte und Pflichten von Jugendlichen kennengelernt sowie das Jugendstrafrecht diskutiert. Das Ziel des Besuchs war es, die erlernten Kenntnisse in der Praxis zu erleben.
Die Klasse verbrachte den gesamten Vormittag im Amtsgericht. Um 10:00 Uhr wurde die 9a von Frau Bodenstein, der Rechtspflegerin und Ansprechpartnerin für Schulgruppen, empfangen und zum Gerichtssaal geführt. Ursprünglich war der Besuch bei zwei öffentlichen Strafverhandlungen von 9.15 Uhr bis 11.15 Uhr geplant, jedoch wurde Frau Taubert, die WiPo Lehrkraft der Klasse, einen Tag vorher angerufen und darüber informiert, dass die erste Strafverhandlung ausfallen würde, was selbstverständlich immer mal wieder vorkommen kann. Die freigewordene Zeit wurde genutzt, um über die Erwartungen des Besuchs zu sprechen und die Verhaltensregeln der Besucher zu klären. Eine formale Kleiderordnung gibt es nicht, Mützen jedoch sollten abgenommen werden. Außerdem habe man sich ruhig und respektvoll zu verhalten und es sollte kein Kaugummi gekaut werden. Die einzige neue Regel für die Schülerinnen und Schüler war das Aufstehen beim Eintritt der Richterin oder des Richters und bei der Urteilsverkündung.
Trotz des Ausfalls der ersten Verhandlung gab es noch die zweite Verhandlung, auf die sich die Klasse freute. Jedoch tauchte die Mandantin nicht auf, was die Klasse enttäuschte. Laut der Richterin kann das Nichterscheinen eines Mandanten verschiedene Gründe haben. Für die Schülerinnen und Schüler wurden die verschiedenen Lebenssituationen betont, mit denen Menschen konfrontiert werden können. In diesem speziellen Fall musste ein neuer Termin ausgemacht werden, da die Täterin bereits vorbestraft war und ihr gegebenenfalls eine Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung droht.
Auch Fragen konnten gestellt werden. Unter anderem wurde gefragt, ob die Angeklagte nun rechtliche Konsequenzen für ihr Nichterscheinen zu befürchten hat, wie sichergestellt werden könne, dass sie zum nächsten Termin erscheint und weshalb die Angeklagte angeklagt ist.
Da nun beide Verhandlungen ausgefallen waren und die nächste erst um 11:15 Uhr beginnen sollte und dies die geplante Uhrzeit für den Antritt des Rückwegs war, verabschiedete die Klasse sich. Enttäuscht von der Tatsache, keine Gerichtsverhandlung gesehen zu haben, schlugen Schülerinnen der Klasse vor, den Schulschluss und den Start ins Wochenende nach hinten zu verschieben, um doch noch eine Verhandlung sehen zu können. Eine Abstimmung und ein Anruf in der Schule später, wartete die 9a schließlich auf die Verhandlung.
Frau Taubert berichtete, dass die Schülerinnen und Schüler während der Verhandlung mit dem Tatbestand der Trunkenheit am Steuer, beobachten konnten, wie ein Staatsanwalt den Anklagesatz verliest und eine Beweisaufnahme durchführt, die Richterin die Angeklagte vernimmt und ein Urteil fällt. Außerdem sahen sie, wie eine Angeklagte ohne Rechtsbeistand reumütig ihre Fehler einräumt. Nach der Strafverhandlung wurde der Klasse nochmals angeboten, Fragen zu stellen. Die Richterin fragte sogar, ob die Klasse ein ähnliches Urteil getroffen oder sich anders entschieden hätte.
Auch Lana Lechtenfeld, eine Schülerin der 9a, wurde zu diesem Ausflug befragt. Ihr und der Klasse hätte es sehr gefallen und sie persönlich fände es sehr interessant zu sehen, wie so eine Verhandlung abläuft. Sie schilderte auch das Erlebnis und erzählte, dass die Angeklagte, die betrunken am Steuer saß, im Oktober letzten Jahres mit 1,19 Promille erwischt wurde und eine Geldstrafe erhielt. Außerdem wurde ihr Führerschein ab dem Zeitpunkt, wo sie erwischt wurde, entzogen. Diesen bekam sie aber nach der Gerichtsverhandlung wieder und muss nur noch das restliche Geld ihrer Geldstrafe bezahlen.
Die Stimmung vor Ort sei sehr still gewesen, weil man weder reden noch lachen durfte, da man schließlich nur zugehört habe. Lana erzählte weiter, dass die Angeklagte während der Verhandlung auch anfing zu weinen, da sie ihre Tat sehr bereute, sodass sie Lana auch ein bisschen leid tat. Somit war die Stimmung zwischenzeitlich auch bedrückend.
Auf die Frage, ob sie den Ausflug anderen Klassen auch empfehlen würde, antwortete sie: „Definitiv! Das war eine tolle Erfahrung. Ich finde jeder sollte sich mal eine Verhandlung anschauen um zu sehen wie so etwas abläuft, da man das meiste überhaupt nicht weiß. Ich persönlich würde mir sogar nochmal eine Verhandlung ansehen, weil ich es so interessant fand.“
Zu ihrem ersten Eindruck antwortete Lana, dass sie von Anfang an einen sehr positiven Eindruck hatte. Sie war nicht nur vom Amtsgericht selber begeistert, sondern auch von der Richterin, da sie so viel Empathie gezeigt hat und freundlich war, aber gleichzeitig auch professionell. Lana konnte auch einiges aus dem Besuch mitnehmen. Zum einen konnte sie lernen, dass man selbstverständlich niemals angetrunken Auto fahren sollte, was laut ihr ja auch jeder wissen sollte und außerdem konnte sie mitnehmen, dass die Angeklagten, die ihre Tat zugeben und ihre Emotionen zeigen, bessere Chancen haben davonzukommen, denn so sei es am Freitag auch gewesen.
Insgesamt bot der Ausflug zum Amtsgericht eine tolle Erfahrung für die 9a, die einen Einblick in das Rechtssystem ermöglichte und die Klasse dazu bewegte, sich aktiv mit Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Wir bedanken uns bei Frau Taubert und bei Lana Lechtenfeld für die Auskunft.
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